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Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG
a) Straßenverkehrs-Ordnung
   
Regelsatz in DM
Nr. Tatbestand GT BH GF SB
  Verkehrshindernisse        
76 Straße beschmutzt oder benetzt, obwohl dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden konnte 20      
77 Verkehrswidrigen Zustand nicht oder nicht rechtzeitig beseitigt oder ausreichend kenntlich gemacht 20      
78 Gefährliches Gerät nicht wirksam verkleidet 10      
GT=Grundtatbestand
BH=Behinderung
GF=Gefährdung
SB=Sachbeschädigung