a) Straßenverkehrs-Ordnung
Regelsatz in DM Nr. Tatbestand GT BH GF SB Verkehrshindernisse 76 Straße beschmutzt oder benetzt, obwohl dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden konnte 20 77 Verkehrswidrigen Zustand nicht oder nicht rechtzeitig beseitigt oder ausreichend kenntlich gemacht 20 78 Gefährliches Gerät nicht wirksam verkleidet 10 GT=Grundtatbestand
BH=Behinderung
GF=Gefährdung
SB=Sachbeschädigung