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Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG

a) Straßenverkehrs-Ordnung
     
Regelsatz bei Begehung
     
innerhalb
außerhalb
Nr.   Geschwindigkeit
geschlossener Ortschaften
6   Zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten mit    
  a) Kraftfahrzeuge der in § 3 Abs. 3 Nr. 2 Buchstaben a oder b StVO genannten Art    
    Überschreitung in km/h    
6.1.1   bis 10
40 *)
30 *)
6.1.2   11-15
60 *)
50 *)
  b) kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge der in Buchstabe a genannten Art mit gefährlichen Gütern oder Kraftomnibusse mit Fahrgästen    
Nr.   Überschreitung in km/h    
6.2.1   bis 10
60 *)
40 *)
6.2.2   11-15
75 *)
60 *)
  c) andere als die in Buchstaben a oder b genannten Kraftfahrzeuge    
Nr.   Überschreitung in km/h    
6.3.1   bis 10
30
20
6.3.2   11-15
50
40
6.3.3   16-20
75
60
*) Außer bei Überschreitung für mehr als 5 Minuten Dauer oder in mehr als 2 Fällen nach Fahrtantritt
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