a) Straßenverkehrs-Ordnung
Regelsatz in DM Nr. Tatbestand GT BH GF SB Fußgänger 71 Trotz vorhandenen Gehwegs oder Seitenstreifens auf der Fahrbahn oder außerhalb geschlossener Ortschaften nicht am linken Fahrbahnrand gegangen 10 72 Fahrbahn ohne Beachtung des Fahrzeugverkehrs oder nicht zügig auf dem kürzesten Weg quer zur Fahrtrichtung oder an nicht vorgesehener Stelle überschritten 10 20 GT=Grundtatbestand
BH=Behinderung
GF=Gefährdung
SB=Sachbeschädigung