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Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG
a) Straßenverkehrs-Ordnung
   
Regelsatz in DM
Nr. Tatbestand GT BH GF SB
  Fußgänger        
71 Trotz vorhandenen Gehwegs oder Seitenstreifens auf der Fahrbahn oder außerhalb geschlossener Ortschaften nicht am linken Fahrbahnrand gegangen 10      
72 Fahrbahn ohne Beachtung des Fahrzeugverkehrs oder nicht zügig auf dem kürzesten Weg quer zur Fahrtrichtung oder an nicht vorgesehener Stelle überschritten   10   20
GT=Grundtatbestand
BH=Behinderung
GF=Gefährdung
SB=Sachbeschädigung