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Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG
a) Straßenverkehrs-Ordnung
   
Regelsatz in DM
Nr. Tatbestand GT BH GF SB
  Ladung        
66 Ladung oder Ladeeinrichtung        
66.1 nicht verkehrssicher verstaut oder gegen Herabfallen nicht besonders gesichert 75      
66.2 gegen vermeidbaren Lärm nicht besonders gesichert 20      
67 Fahrzeug geführt, das zusammen mit der Ladung eine der höchstzulässigen Abmessungen überschritt, soweit die Gesamthöhe nicht mehr als 4,20 m betrug, oder dessen Ladung unzulässig über das Fahrzeug hinausragte 40      
68 Vorgeschriebene Sicherungsmittel nicht oder nicht ordnungsgemäß angebracht 50      
GT=Grundtatbestand
BH=Behinderung
GF=Gefährdung
SB=Sachbeschädigung