a) Straßenverkehrs-Ordnung
Regelsatz in DM Nr. Tatbestand GT BH GF SB Abschleppen von Fahrzeugen 45 Beim Abschleppen eines auf der Autobahn liegengebliebenen Fahrzeugs die Autobahn nicht bei der nächsten Ausfahrt verlassen oder mit einem außerhalb der Autobahn liegengebliebenen Fahrzeug in die Autobahn eingefahren 40 46 Während des Abschleppens Warnblinklicht nicht eingeschaltet 10 47 Kraftrad abgeschleppt 20 GT=Grundtatbestand
BH=Behinderung
GF=Gefährdung
SB=Sachbeschädigung