|ANWALTONLINE| >> |GESETZE| >> |VerwarnVwV|
Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG
a) Straßenverkehrs-Ordnung
   
Regelsatz in DM
Nr. Tatbestand GT BH GF SB
  Abschleppen von Fahrzeugen        
45 Beim Abschleppen eines auf der Autobahn liegengebliebenen Fahrzeugs die Autobahn nicht bei der nächsten Ausfahrt verlassen oder mit einem außerhalb der Autobahn liegengebliebenen Fahrzeug in die Autobahn eingefahren 40      
46 Während des Abschleppens Warnblinklicht nicht eingeschaltet 10      
47 Kraftrad abgeschleppt 20      
GT=Grundtatbestand
BH=Behinderung
GF=Gefährdung
SB=Sachbeschädigung