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Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG
a) Straßenverkehrs-Ordnung
   
Regelsatz in DM
Nr. Tatbestand GT BH GF SB
  Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit        
42 An einer abgelaufenen Parkuhr ohne vorgeschriebene Parkscheibe, ohne Parkschein oder unter Überschreiten der erlaubten Höchstparkdauer geparkt (§ 12 Abs. 2) 10      
42.1 bis zu 30 Minuten 10      
42.2 bis zu 1 Stunde 20      
42.3 bis zu 2 Stunden 30      
42.4 bis zu 3 Stunden 40      
42.5 länger als 3 Stunden 50      
GT=Grundtatbestand
BH=Behinderung
GF=Gefährdung
SB=Sachbeschädigung