a) Straßenverkehrs-Ordnung
Regelsatz in DM Nr. Tatbestand GT BH GF SB Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit 42 An einer abgelaufenen Parkuhr ohne vorgeschriebene Parkscheibe, ohne Parkschein oder unter Überschreiten der erlaubten Höchstparkdauer geparkt (§ 12 Abs. 2) 10 42.1 bis zu 30 Minuten 10 42.2 bis zu 1 Stunde 20 42.3 bis zu 2 Stunden 30 42.4 bis zu 3 Stunden 40 42.5 länger als 3 Stunden 50 GT=Grundtatbestand
BH=Behinderung
GF=Gefährdung
SB=Sachbeschädigung