a) Straßenverkehrs-Ordnung
Regelsatz in DM Nr. Tatbestand GT BH GF SB Besondere Verkehrslagen 30 Trotz stockenden Verkehrs in eine Kreuzung oder Einmündung gefahren und dadurch einen anderen behindert 40 30a Bei stockendem Verkehr auf einer Autobahn oder Außerortsstraße für die Durchfahrt von Polizei- oder Hilfsfahrzeugen eine vorschriftsmäßige Gasse nicht gebildet 40 GT=Grundtatbestand
BH=Behinderung
GF=Gefährdung
SB=Sachbeschädigung