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Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG

a) Straßenverkehrs-Ordnung
   
Regelsatz
Nr. Tatbestand GT BH GF SB
  Grundregeln        
1 Durch Außerachtlassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt        
1.1 einen anderen mehr als nach den Umständen unvermeidbar belästigt 20      
1.2 einen anderen mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert 40      
1.3 einen anderen gefährdet 60      
1.4 einen anderen geschädigt, soweit in folgendem nichts anderes bestimmt ist 75      
GT=Grundtatbestand
BH=Behinderung
GF=Gefährdung
SB=Sachbeschädigung
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