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§6 Inkrafttreten

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 01.07.1975 in Kraft. Mit diesem Zeitpunkt tritt die Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Erteilung einer Verwarnung vom 13.12.1968 (Bundesanzeiger Nr. 235 vom 17.12.1968), geändert durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift vom 19.02.1971 (Bundesanzeiger Nr. 36 vom 23.02.1971) außer Kraft.
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