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Wenn zu spät storniert wird, zahlt die Reiserücktrittsversicherung nichts!

Reiserecht

Ist es zu einer unerwarteten schweren Erkrankung gekommen und hat der Reisende dennoch die Reise nicht unverzüglich storniert, so kann die Reiserücktrittsversicherung die Leistung auf Null kürzen. Sofern der Versicherungsnehmer nämlich sicher davon ausgehen kann, dass die Reise nicht (mehr) planmäßig durchgeführt werden kann, ist dieser Zeitpunkt für die Pflicht zur Stornierung maßgeblich. Bei - wie vorliegend - einer nicht eindeutigen Krankheitsdiagnose ist dies der Fall.


LG Bonn, 15.05.2013 - Az: 5 S 146/12

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Die Ratschläge die ich bekommen habe waren verständlich und die Schritte, die zu tun sind, übersichtlich.

Kristijan Jabuka S., Kreuzwertheim

Schnelle um kompetente Beratung auch wenn das Ergebnis nicht so ist wie erhofft kann ich den Sachverhalt nachvollziehen

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