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Diagnostischer Krankenhausaufenthalt - Reiserücktrittsgrund?

Es liegt als solches kein Reiserücktrittsgrund vor, wenn ein Versicherungsnehmer zur Durchführung einer Diagnose von vorgetragenen Beschwerden in einen stationären Krankenhausaufenthalt begibt. Nur dann, wenn der Reiseantritt infolge einer unerwarteten schweren Erkrankung unzumutbar ist, entsteht eine Einstandspflicht der Reiserücktrittsversicherung. Eine Stornierung infolge einer durchzuführenden Diagnose gehört nicht zum versicherten Risikobereich.
AG München, 0.5.2008 - Az: 154 C 35611/07
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