Auslandskrankenversicherung
und versicherter Zeitraum
Wird
ein Reisender während des über eine Auslandskrankenversicherung
versicherten Zeitraums krank und ist dann länger transportunfähig,
so besteht auch für die Behandlungskosten Deckung, die den versicherten
Zeitraum (i.d.R. sechs Wochen) überschreiten. Unerheblich ist hierbei,
für welchen Zeitpunkt der Versicherte die Rückreise ursprünglich
geplant hatte. Es kommt alleine darauf an, ob die Erkrankung, die zur Transportunfähigkeit
über den versicherten Zeitraum hinaus führt, während des
versicherten Zeitraums aufgetreten ist. Nur diese Auslegung wird dem Vertragszweck
einer Auslandskrankenversicherung gerecht.