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Auslandskrankenversicherung und versicherter Zeitraum

Wird ein Reisender während des über eine Auslandskrankenversicherung versicherten Zeitraums krank und ist dann länger transportunfähig, so besteht auch für die Behandlungskosten Deckung, die den versicherten Zeitraum (i.d.R. sechs Wochen) überschreiten. Unerheblich ist hierbei, für welchen Zeitpunkt der Versicherte die Rückreise ursprünglich geplant hatte. Es kommt alleine darauf an, ob die Erkrankung, die zur Transportunfähigkeit über den versicherten Zeitraum hinaus führt, während des versicherten Zeitraums aufgetreten ist. Nur diese Auslegung wird dem Vertragszweck einer Auslandskrankenversicherung gerecht.
LG Coburg, 8.5.2008 - Az: 32 S 11/08
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