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Flugangst - Attest nur vom Profi!
Regelmäßig ist eine Reiserücktrittsversicherung nur dann zur Übernahme von Stornokosten bei einer plötzlich auftretenden Flugangst verpflichtet, in deren Folge kurz vor Abflug von der Flugreise zurückgetreten wurde, wenn ein Facharzt der Psychiatrie die Flugangst entsprechend attestiert hat. Ein Attest eines Internisten muß indes von der Reiserücktrittsversicherung nicht akzeptiert werden.

LG München I, 16.9.2006 - Az: 13 S 5055/06