| Flugangst - Attest nur vom Profi! |
| Regelmäßig
ist eine Reiserücktrittsversicherung nur dann zur Übernahme von
Stornokosten bei einer plötzlich auftretenden Flugangst verpflichtet,
in deren Folge kurz vor Abflug von der Flugreise zurückgetreten wurde,
wenn ein Facharzt der Psychiatrie die Flugangst entsprechend attestiert
hat. Ein Attest eines Internisten muß indes von der Reiserücktrittsversicherung
nicht akzeptiert werden.
LG München I, 16.9.2006 - Az: 13 S 5055/06 |