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Gefahren des Reiseziels nicht von Reiserücktrittsversicherung versichert!

Verursacht die Unkenntnis vor Reisebuchung über besondere Gefahren des Reiseziels Stornokosten, so kann die Reiserücktrittsversicherung nicht zum Schutz vor diesen Stornokosten herangezogen werden. Dieser Schutz ist nicht Aufgabe der Reiserücktrittsversicherung.

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