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Gefahren des Reiseziels nicht von Reiserücktrittsversicherung versichert!Verursacht
die Unkenntnis vor Reisebuchung über besondere Gefahren des Reiseziels
Stornokosten, so kann die Reiserücktrittsversicherung nicht zum Schutz
vor diesen Stornokosten herangezogen werden. Dieser Schutz ist nicht Aufgabe
der Reiserücktrittsversicherung.
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