| Bandscheibenvorfall und Reiserücktrittversicherung |
| Lag
bei Vertragsabschluß eine Bandscheibenerkrankung und somit eine schwere
Erkrankung vor, so kin einem Bandscheibenvorfall keine unerwartete Erkrankung
vor. Somit kann durch diese Erkrankung auch keine Versicherungsleistungspflicht
mehr begründet werden.
AG München, 10.1.2007 - Az: 274 C 32600/06 |