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Bandscheibenvorfall und Reiserücktrittversicherung
Lag bei Vertragsabschluß eine Bandscheibenerkrankung und somit eine schwere Erkrankung vor, so kin einem Bandscheibenvorfall keine unerwartete Erkrankung vor. Somit kann durch diese Erkrankung auch keine Versicherungsleistungspflicht mehr begründet werden.

AG München, 10.1.2007 - Az: 274 C 32600/06