| Bestehende Schilddrüsenüberfunktion - Reiserücktrittskostenversicherung zahlt nicht |
| Besteht
bei einem Versicherungsnehmer vor Buchung und Abschluß des Versicherungsvertrages
eine Schilddrüsenüberfunktion, so ist diese Erkrankung nicht
unerwartet. Daher gehört das Risiko dieser Erkrankung nicht zum versicherten
Risiko einer unerwarteten, schweren Erkrankung. Auch Komplikationen bei
der Behandlung (Überreaktionen, etc.) sind bei dieser Krankheit nicht
ungewöhnlich und damit nicht unerwartet.
AG München, 6.12.2006 - Az: 271 C 28778/06 |