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Bestehende Schilddrüsenüberfunktion - Reiserücktrittskostenversicherung zahlt nicht
Besteht bei einem Versicherungsnehmer vor Buchung und Abschluß des Versicherungsvertrages eine Schilddrüsenüberfunktion, so ist diese Erkrankung nicht unerwartet. Daher gehört das Risiko dieser Erkrankung nicht zum versicherten Risiko einer unerwarteten, schweren Erkrankung. Auch Komplikationen bei der Behandlung (Überreaktionen, etc.) sind bei dieser Krankheit nicht ungewöhnlich und damit nicht unerwartet.

AG München, 6.12.2006 - Az: 271 C 28778/06