| Notebook geklaut - zahlt die Reisegepäckversicherung? |
| Es
ist grob fahrlässig, sein Notebook während einer Reise nachts
unter dem Beifahrersitz eines parkenden Autos zu lassen. Daher ist von
der Reisegepäckversicherung kein Ersatz zu leisten, wenn das Fahrzeug
aufgebrochen und der PC entwendet wird.
LG Schweinfurt - Az: 33 S 34/05 |