| Diebstahl auch im Ausland immer sofort melden |
| Melden
Reisende einen Diebstahl im Ausland nicht sofort der Polizei, so kann dies
zur Leistungsbefreiung der Reisegepäckversicherung führen. Auch
Sprachprobleme sind nach Ansicht des Gerichts keine Entschuldigung für
diese Pflichtverletzung. Notfalls muß der Reisende für die Diebstahlsmeldung
die Deutsche Botschaft oder einen Deutschen Konsul einschalten.
AG Halle-Saalkreis - Az: 94 C 1525/03 |