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Diebstahl auch im Ausland immer sofort melden
Melden Reisende einen Diebstahl im Ausland nicht sofort der Polizei, so kann dies zur Leistungsbefreiung der Reisegepäckversicherung führen. Auch Sprachprobleme sind nach Ansicht des Gerichts keine Entschuldigung für diese Pflichtverletzung. Notfalls muß der Reisende für die Diebstahlsmeldung die Deutsche Botschaft oder einen Deutschen Konsul einschalten.

AG Halle-Saalkreis - Az: 94 C 1525/03