| Reiserücktritt bei Jobverlust? |
| Eine
Reiserücktrittsversicherung kann nicht in Anspruch genommen werden,
weil dem noch in der Probezeit befindlichen Reisenden gekündigt wurde.
Der Arbeitsplatzverlust in der Probezeit ist wegen des Mangels an Schutz
durch das Kündigungsschutzgesetz in diesem Zeitraum kein unerwartetes
Ereignis im Sinne der Versicherungsbedingungen und somit nicht versichert.
AG München – Az: 274 C 22611/02 |