AnwaltOnline - Ihr Rechtsanwalt im Netz
Folgen Sie uns: AnwaltOnline RSS-Feed Twitter facebook
 © 2000 -  AnwaltOnline

Auch bei Sprachproblemen ist Gepäckdiebstahl vor Ort zu melden!

Wollen Reisende bei einem Gepäckdiebstahl ihre Reisegepäckversicherung in Anspruch nehmen, so ist der Diebstahl vor Ort bei der zuständigen Polizei zu melden – auch dann, wenn Sprachprobleme des Opfers vor Ort bestehen. Unterläßt es der Bestohlene aufgrund (angeblicher) Sprachprobleme, die Polizei vor Ort zu informieren und eine Stehlgutliste einzureichen, so kann die Reisegepäckversicherung nicht in Anspruch genommen werden. Es ist dem Betroffenem zumutbar, ggf. einen Dolmetscher zur Hilfe bei der Anzeige hinzuzuziehen.
AG München - Az: 191 C 7216/03
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.


AnwaltOnline wird empfohlen von ZDF (heute und heute.de) und vielen anderen Unternehmen, Organisationen und Institutionen

RSS-Feed zum Reiserecht  | Nach Oben