| Brillenträger aufgepaßt! |
| Bei
einem Brillenerlust durch überschwappende Welle bei Bootsfahrt vor
Florida verursacht die Versicherte den Schaden durch grobe Fahrlässigkeit,
wenn sie sich als Brillenträgerin so nah am Bootsrand aufhält,
daß eine Welle - sei es auch eine starke Welle durch eine Sturmböe
- die Brille wegreißen kann.
AG München, 10.11.1998, 113 C 30071/98 |