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Arbeitsaufnahme im Sinne der ReiserücktrittskostenversicherungNimmt
der Reisende an einem Vorstellungsgespräch bzw. an einem "Assessment-Center"
teil, stellt dies keine Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses im Sinne
der Geschäftsbedingungen für die Reiserücktrittskostenversicherng
dar. Die Versicherungspflicht wird durch eine solche Teilnahme daher nicht
ausgelöst.
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