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Arbeitsaufnahme im Sinne der Reiserücktrittskostenversicherung

Nimmt der Reisende an einem Vorstellungsgespräch bzw. an einem "Assessment-Center" teil, stellt dies keine Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses im Sinne der Geschäftsbedingungen für die Reiserücktrittskostenversicherng dar. Die Versicherungspflicht wird durch eine solche Teilnahme daher nicht ausgelöst.

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