| Reiseausfallkostenversicherung - Beschränkung des Versicherungsschutzes kann unwirksam sein |
| In
einem Versicherungsvertrag zwischen Reiseveranstalter und Versicherer,
mit dem der Reiseveranstalter seiner Verpflichtung aus BGB § 651k
zur Absicherung des Risikos der Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz
entsprechen will, sind Klauseln unwirksam, die den Versicherungsschutz
des Reisenden für Anzahlungen auf Zahlungen bis zu einem bestimmten
Höchstbetrag und für weitere Zahlungen auf solche beschränken,
die binnen bestimmter Frist vor Reisebeginn erfolgen.
BGH
28. März 2001 - IV ZR 19/00
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