| Auslandskrankenversicherung - Rücktransport aus der Antarktis |
| In
der Auslandskrankenversicherung sind die Kosten des Rücktransports
an den vor Beginn des Versicherungsvertrages bestehenden ständigen
Wohnsitz des Reisenden zu erstatten, wenn Gefahr für Leib und Leben
besteht, eine ausreichende Versorgung am Unfallort - im entschiedenen Fall
war es die Antarktis - nicht gewährleistet ist und die Notwendigkeit
des Rücktransports ärztlich angeordnet ist. Der Versicherungsnehmer
kann nicht darauf verwiesen werden, dass am Ort einer im Zuge des Rücktransport
gewährten Krankenversorgung - im entschiedenen Fall war es Santiago
de Chile- eine dem Heimatort vergleichbare ärztliche Versorgung möglich
gewesen wäre.
OLG
Frankfurt am Main, 16.8.2000 - Az: 7U 186/99.
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