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Auslandskrankenversicherung - Rücktransport aus der Antarktis
In der Auslandskrankenversicherung sind die Kosten des Rücktransports an den vor Beginn des Versicherungsvertrages bestehenden ständigen Wohnsitz des Reisenden zu erstatten, wenn Gefahr für Leib und Leben besteht, eine ausreichende Versorgung am Unfallort - im entschiedenen Fall war es die Antarktis - nicht gewährleistet ist und die Notwendigkeit des Rücktransports ärztlich angeordnet ist. Der Versicherungsnehmer kann nicht darauf verwiesen werden, dass am Ort einer im Zuge des Rücktransport gewährten Krankenversorgung - im entschiedenen Fall war es Santiago de Chile- eine dem Heimatort vergleichbare ärztliche Versorgung möglich gewesen wäre.

OLG Frankfurt am Main, 16.8.2000 - Az: 7U 186/99.
Quelle: NJW RR 2001, 531