| Kamera auf Gepäckwagen |
| Wird
eine auf dem Gepäckwagen liegende Kamera während des Anstehens
am Flughafenschalter gestohlen, so hat der Reisende keinen Anspruch auf
Ersatz. Die Reisegepäckversicherung muß nicht zahlen, da die
Kamera nicht sicher verwahrt verwahrt wurde.
LG München I, Urt. v. 13.12.1995; 15 S 15448/95 |