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Kamera auf Gepäckwagen
Wird eine auf dem Gepäckwagen liegende Kamera während des Anstehens am Flughafenschalter gestohlen, so hat der Reisende keinen Anspruch auf Ersatz. Die Reisegepäckversicherung muß nicht zahlen, da die Kamera nicht sicher verwahrt verwahrt wurde.

LG München I, Urt. v. 13.12.1995; 15 S 15448/95