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Fotoapparat in Jutebeutel
Eine Fotoausrüstung, die in einem Jutebeutel über der Schulter getragen wird, befindet sich in sicherem persönlichem Gewahrsam und wird daher von der Reisegepäckversicherung erfaßt.

OLG Hamm, Urt. v. 15.5.1996; 20 U 11/96