| Fotoapparat in Jutebeutel |
| Eine
Fotoausrüstung, die in einem Jutebeutel über der Schulter getragen
wird, befindet sich in sicherem persönlichem Gewahrsam und wird daher
von der Reisegepäckversicherung erfaßt.
OLG Hamm, Urt. v. 15.5.1996; 20 U 11/96 |