| Reisegepäckversicherung |
| Werden
Video- und Photoausrüstung in einer nicht abschließbaren Tasche
am Flughafen aufgegeben, so haftet im Fall des Verlustes die Reisegepäckversicherung
nicht.
Eine Reisetasche mit Reißverschluß ist kein verschlossenes Behältnis, so daß der Risikoausschluß zugunsten der Versicherung eingreift. LG Köln, Urt. v. 4.4.1996; 24 S 61/95 |