|ANWALTONLINE| >> |URTEILE| >> |URLAUBSORT|
Erdöl im Meerwasser
Reisende müssen in erdölfördernden Ländern damit rechnen, daß es zu Ölverschmutzungen im Meer und/oder am Strand kommt. Hierauf muß der Reiseveranstalter nicht hinweisen. Nach Ansicht des Gerichts können sich Reisende hinreichend selbst über ihr Reiseziel informieren.

AG Baden-Baden, 15.2.2006 – Az: 16 C 255/05