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Baulärm am UrlaubsortBei
der Beeinträchtigung einer Reise durch eine rund um das gebuchte Hotel
liegende und Tag und Nacht betriebene Großbaustelle ist eine Minderung
des Reisepreises von 60% sowie ein Schadensersatzanspruch wegen verdorbenen
Urlaubes in Höhe von 60,- DM/Tag gerechtfertigt.
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