| Baulärm am Urlaubsort |
| Bei
der Beeinträchtigung einer Reise durch eine rund um das gebuchte Hotel
liegende und Tag und Nacht betriebene Großbaustelle ist eine Minderung
des Reisepreises von 60% sowie ein Schadensersatzanspruch wegen verdorbenen
Urlaubes in Höhe von 60,- DM/Tag gerechtfertigt.
LG Köln, Urt. v 25.6. 1996; 3 O 27/96 |