Das abgeschnallte Kind im Taxi

Reiserecht

Es liegt eine Verletzung der Aufsichtspflicht durch den Aufsichtspflichtigen vor, wenn der zweieinhalbjährige Sohn in einem Taxi abgeschnallt und allein gelassen wird, der Sohn daraufhin die Tür des Taxis öffnet und so eine Kollision mit einer Straßenbahn verursacht.

Ein Taxifahrer ist nicht verpflichtet, die Kindersicherung der Taxitür zu aktivieren, um damit ein Öffnen der Tür seitens des Kindes zu unterbinden, wenn eine Person mit dem Kind mitfährt, die die Aufsichtspflicht innehat.

Bei einer solchen Sachlage muss der Taxifahrer das Kind auch nicht ständig beobachten, denn der Vertrauensgrundsatz findet Anwendung.


LG Würzburg, 04.12.2012 - Az: 11 O 1744/12

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom mdr *

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine Rechtsberatung.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

Unsere Rechtsberatung - von Ihnen bewertet

Durchschnitt (4,84 von 5,00 - 1.134 Bewertungen) - Bereits 358.972 Beratungsanfragen

Vielen Dank Frau Klein, genau die Antwort wollte ich hören und dann auch noch so schnell.

Jürgen Koch, Kornwestheim

Die Beratung durch Hr. Dr. Voß hat mir sehr gut weitergeholfen.

Verifizierter Mandant