Wird
ein Online-Ticket bei der Deutschen Bahn gebucht, so erhält der Reisende
nach der Buchung am Ende des Bestellprozesses die Seite “Auftrag – Detailansicht”
- hierbei handelt es sich aber nicht um das Online-Ticket. Der Ausdruck
der Auftragsdetailansicht genügt daher als Ticket nicht. Der Reisende
muss den Druck des richtigen Online-Tickets durch einen kleinen Button
initiieren. Dieser ist nach Ansicht des Gerichts für den Buchenden
leicht erkennbar. Daher kann der Reisende weder die Bahn noch den Reiseveranstalter
zur Verantwortung ziehen, wenn der Button übersehen wird und statt
mit dem richtigen Online Ticket die Reise nur mit der Auftragsdetailansicht
angetreten wurde.