AnwaltOnline - Ihr Rechtsanwalt im Netz
Folgen Sie uns: AnwaltOnline RSS-Feed Twitter facebook
 © 2000 -  AnwaltOnline

Aufpassen bei Online-Tickets der Bahn!

Wird ein Online-Ticket bei der Deutschen Bahn gebucht, so erhält der Reisende nach der Buchung am Ende des Bestellprozesses die Seite “Auftrag – Detailansicht” - hierbei handelt es sich aber nicht um das Online-Ticket. Der Ausdruck der Auftragsdetailansicht genügt daher als Ticket nicht. Der Reisende muss den Druck des richtigen Online-Tickets durch einen kleinen Button initiieren. Dieser ist nach Ansicht des Gerichts für den Buchenden leicht erkennbar. Daher kann der Reisende weder die Bahn noch den Reiseveranstalter zur Verantwortung ziehen, wenn der Button übersehen wird und statt mit dem richtigen Online Ticket die Reise nur mit der Auftragsdetailansicht angetreten wurde.
AG München, Urt. v. 28.6.2010 - 222 C 10201/10
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.


AnwaltOnline wird empfohlen von WDR - polis und vielen anderen Unternehmen, Organisationen und Institutionen

RSS-Feed zum Reiserecht  | Nach Oben