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Keine Reise nach Somalia!

Da bei einer Reise einer Bundesbürgerin nach Somalia, die auf eigene Faust und uneskortiert erfolgen soll, mit einer nahezu 100%-igen Entführungswahrscheinlichkeit gerechnet werden muss, liegt eine Gefährdung erheblicher Belange der Bundesrepublik Deutschland vor. Daher kommen unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes passbeschränkende Maßnahmen nach § 8 PassG in Betracht.
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