Das
Kreuzfahrtschiff "MS Deutschland" darf sich nicht als "Fünf Sterne
Superior" klassifizieren - zumindest solange nicht, bis es spezielle Dehoga-Bewertungskriterien
für Kreuzfahrtschiffe gibt. Nach Ansicht des Gerichts ist die Klassifizierung
u.a. deshalb unzulässig, weil die Hotelbranche keine Sterne an Schiffe
vergibt, die nicht unter deutscher Flagge fahren und somit nicht alle für
deutsche Urlauber problemlos zugänglichen Schiffsangebote abgedeckt
werden. Darüber hinaus ist der Kriterienkatalog des Dehoga von vornherein
kein geeigneter Maßstab für die Bewertung von Kreuzfahrtschiffen.
So sind z.B. Hotelgarage und Konferenzbereich auf einem Schiff bedeutungslos.
Im Gegensatz dazu finden für Seereisende relevante Gesichtspunkte
wie Motorenlärm und Maßnahmen gegen die Lärmbelästigung
keine Berücksichtigung. Weiterhin führte das Gericht aus, dass
die Kabinen nicht die für Hotels der Kategorie "Fünf Sterne Superior"
an Land geforderte Größe haben. Insgesamt weckt die Auszeichnung
Erwartungen an Ausstattung und Komfort, die die "MS Deutschland" nicht
erfüllt, so das Gericht.