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Reise ausgelobt - Marken eines Kreuzfahrtunternehmens benutzt1.
Wer Marken eines Kreuzfahrtunternehmens benutzt, um auf die Herkunft der
ausgelobten Reise, nämlich auf eine solche dieses Unternehmens hinzuweisen,
und damit den Verkauf seiner eigenen Produkte fördern will, benutzt
die Marke i.S.v. § 14 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG.
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