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Anspruch auf eigene Führungen bei "documenta"?

Die Trägergesellschaft der "documenta" in Kassel darf es kommerziellen Veranstaltern von Bildungsreisen untersagen, mit deren Reiseleitern eigene Führungen von Reisegruppen durch "documenta"-Ausstellungen durchzuführen. Es liegt hier keine missbräuchliche Ausnutzung der hinsichtlich der "documenta" marktbeherrschenden Stellung vor. Vielmehr liegt ein sachlicher Grund für das Verbot vor, welches sich aus der Abwägung der widerstreitenden Interessen der Parteien ergibt. Das Interesse der Trägergesellschaft, die Kosten ihrer eigenen Ausstellung durch Einnahme aus eigenen Führungen zu decken, und ihr Recht, über die Vermarktung ihrer Ausstellung frei zu bestimmen, geht dem Interesse von Reiseveranstaltern, ihren Kunden die gesamte Reise unter einheitlicher fachlicher Leitung anzubieten, vor.
OLG Frankfurt, 4.5.2010 - Az: 11 U 70/09 (Kart)
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