Die
Trägergesellschaft der "documenta" in Kassel darf es kommerziellen
Veranstaltern von Bildungsreisen untersagen, mit deren Reiseleitern eigene
Führungen von Reisegruppen durch "documenta"-Ausstellungen durchzuführen.
Es liegt hier keine missbräuchliche Ausnutzung der hinsichtlich der
"documenta" marktbeherrschenden Stellung vor. Vielmehr liegt ein sachlicher
Grund für das Verbot vor, welches sich aus der Abwägung der widerstreitenden
Interessen der Parteien ergibt. Das Interesse der Trägergesellschaft,
die Kosten ihrer eigenen Ausstellung durch Einnahme aus eigenen Führungen
zu decken, und ihr Recht, über die Vermarktung ihrer Ausstellung frei
zu bestimmen, geht dem Interesse von Reiseveranstaltern, ihren Kunden die
gesamte Reise unter einheitlicher fachlicher Leitung anzubieten, vor.