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Wer unrechtmäßige Kaffeefahrten angeboten hat, kriegt keine Reisegewerbekarte!Im
zu entscheidenden Fall wurde einem Veranstalter von Kaffeefahrten die Erteilung
einer Reisegewerbekarte verweigert, da der Anbieter sich durch sein Verhalten
in der Vergangenheit (Durchführung unrechtmäßiger Kaffeefahrten,
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