Es
liegt ein Betriebsunfall vor, wenn ein Bahnangestellter einem Reisenden
während der Zugfahrt heißen Kaffee über den Arm schüttet.
Die Deutsche Bahn AG haftet daher in einem solchen Fall. Unerheblich ist
in diesem Zusammenhang, ob der Bahnangestellte durch einen Dritten geschubst
wurde oder ob beispielsweise ein plötzliches Bremsmanöver des
Zuges zu dem Unfall führte.