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Unterschiedliche Tarife für Schüler und Senioren - Verstoß gegen das AGG?

Unterschiedliche Tarife für Schülertickets und für Gäste über 60 Jahren sind gem. § 20 I AGG sachlich gerechtfertigt, wenn der Nahverkehrsbetreiber damit den sozial- und wirtschaftspolitisch günstigen Effekt einer besseren Auslastung des Nahverkehrs in den Nebenzeiten verfolgt.

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