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Sturz auf dem Vulkan - allgemeines Lebensrisiko?

Bei einer Vulkanbesteigung auf Bali (Indonesien) besteht keine Verpflichtung des Tour-Führers, gegen die Gefahr des Stolperns aufgrund von herumspringenden balinesischen Händlern Vorkehrungen zu treffen. Ein entsprechender Sturz eines Reisenden ist eine Verwirklichung des allgemeinen Lebensrisikos. Daher besteht weder ein Anspruch auf Minderung des Reisepreises noch auf Schmerzensgeld.
LG Frankfurt/Main, 12.3.2009 - Az: 2-24 S 218/08
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