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Mieses Schulniveau bei Schüleraustausch und nun?

Im vorliegenden Fall hatte ein Veranstalter für Schüleraustauschprogramme Programme in Südafrika damit beworben, dass die dort besuchten Schulen in ähnlicher Weise wie amerikanische Highschools seien. Bei der zugewiesenen Schule handelte es sich dann jedoch um eine Einrichtung, die im wesentlichen zur rudimentären Erziehung von Aidswaisen gedacht ist. Zudem wurden dort allenfalls zwei Stunden täglich Unterricht in der lokalen Landessprache angeboten. Der Schüler konnte daher nach erfolglosem Abhilfegesuch die Reise wegen Mangels kündigen.
LG Köln, 6.2.2007 - Az: 8 O 184/06
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