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Glätte ist in Skigebieten nicht überraschend!Im
vorliegenden Fall forderte eine Fußgängerin von einer Gemeinde
Schmerzensgeld, weil diese mitten im Skigebiet und außerhalb der
Bebauung gestürzt war. Da die Kommune jedoch nicht zur Räumung
oder zum Streuen an dieser Stelle verpflichtet war, wurde die Klage abgewiesen. Außerhalb geschlossener Ortschaften besteht auf Gehwegen nur ganz ausnahmsweise eine Sie benötigen einen AnwaltOnline Direkt Zugang im Bereich Reiserecht. Sie haben noch keinen Zugang? Jetzt kostenlos anmelden und sofort weiterlesen! |