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Allgemeine Beförderungsbedingungen und ungültiger Fahrausweis
Regeln die Beförderungsbedingungen eines Verkehrsverbundes, dass ein Fahrausweis nur in Verbindung mit einer Urkunde zur Beförderung berechtigt und der Fahrausweis ungültig ist und eingezogen werden kann, wenn die Urkunde auf Verlangen nicht vorgezeigt wird, so sind folgende Klauseln wegen unangemessener Benachteiligung des Vertragspartners unwirksam:

1. Fahrgeld für eingezogene Fahrausweise wird nicht erstattet.
2. Ein Anspruch auf Erstattung besteht nicht bei als ungültig eingezogenen Fahrausweisen.

BGH, 23.11.2006 - Az: X ZR 16/05