| Allgemeine Beförderungsbedingungen und ungültiger Fahrausweis |
| Regeln
die Beförderungsbedingungen eines Verkehrsverbundes, dass ein Fahrausweis
nur in Verbindung mit einer Urkunde zur Beförderung berechtigt und
der Fahrausweis ungültig ist und eingezogen werden kann, wenn die
Urkunde auf Verlangen nicht vorgezeigt wird, so sind folgende Klauseln
wegen unangemessener Benachteiligung des Vertragspartners unwirksam:
1.
Fahrgeld für eingezogene Fahrausweise wird nicht erstattet.
BGH, 23.11.2006 - Az: X ZR 16/05 |