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Verletzung am Mobiliar - Flughafen haftet nicht!Für
Verletzungen an scharfkantigem Mobiliar in einer Wartehalle haftet der
Betreiber eines Flughafens nicht. Im vorliegenden Fall war der Kläger
in einem sehr geringen Abstand an einem niedrigen Tisch vorbeigegangen.
In Anbetracht der unübersichtlichen Situation in der Wartehalle hätte
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