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Sturz in der Dusche - Pech gehabt!Sturz in der Dusche - Pech gehabt!Erleidet
ein Reisender während einer Pauschalreise einen Sturz im Duschbereich
eines Hotels, so ist dies eine Verwirklichung des allgemeinen Lebensrisikos.
Der Veranstalter haftet daher nicht für etwaige Verletzungen des Reisenden. Duschräume weisen üblicherweise eine erhöhte Rutschgefahr auf, wenn diese mehreren Personen zugänglich sind. Es ist daher beim Betreten einer Sie benötigen einen AnwaltOnline Direkt Zugang im Bereich Reiserecht. Sie haben noch keinen Zugang? Jetzt kostenlos anmelden und sofort weiterlesen! |