| Unfall mit Wohnmobil - sofort Ersatz-Fahrzeug! |
| Kam
es zu einem Unfall mit einem gemieteten Wagen (hier: Wohnmobil), so ist
dem Kunden vom Autovermieter sofort ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung
zu stellen. Das Polizei-Protokoll bzw. die Klärung der Schuldfrage
darf nicht abgewartet werden.
AG Frankfurt/Main, 14.7.2006 - Az: 30 C 606/05-25 |