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Unfall mit Wohnmobil - sofort Ersatz-Fahrzeug!
Kam es zu einem Unfall mit einem gemieteten Wagen (hier: Wohnmobil), so ist dem Kunden vom Autovermieter sofort ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen. Das Polizei-Protokoll bzw. die Klärung der Schuldfrage darf nicht abgewartet werden.

AG Frankfurt/Main, 14.7.2006 - Az: 30 C 606/05-25