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Visa-Beschaffung als eigenständige Reiseleistung?
Die Übernahme der Visa-Beschaffung gegen Entgelt kann nicht als eigenständige Reiseleistung mit Erfolgsgarantie i.S.v. § 651 a BGB verstanden werden, da es sich hierbei lediglich um eine Geschäftsbesorgung ohne Erfolgsübernahme handelt.
Die Visa-Erteilung liegt in der ausschließlichen Entscheidungsbefugnis des Einreisestaates und kann vom Reiseveranstalter grundsätzlich nicht beeinflußt werden.

LG Stuttgart, 25.1.2007 - Az: 12 O 488/06