| Visa-Beschaffung als eigenständige Reiseleistung? |
| Die
Übernahme der Visa-Beschaffung gegen Entgelt kann nicht als eigenständige
Reiseleistung mit Erfolgsgarantie i.S.v. § 651 a BGB verstanden werden,
da es sich hierbei lediglich um eine Geschäftsbesorgung ohne Erfolgsübernahme
handelt.
Die Visa-Erteilung liegt in der ausschließlichen Entscheidungsbefugnis des Einreisestaates und kann vom Reiseveranstalter grundsätzlich nicht beeinflußt werden. LG Stuttgart, 25.1.2007 - Az: 12 O 488/06 |