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Autoschaden beim Schneeräumen
Im vorliegenden Fall hatte ein Gastwirt eine „Hüttentour“ organisiert. Die Teilnehmer hatten hierzu Ihre Fahrzeuge auf einem Parkplatz abgestellt. Der vertraglich zur Räumung des Parkplatzes von Schnee und Eis verpflichtete Gastwirt hatte den Tourleiter hierzu beauftragt, der einen Schneeräumdienst unter den Gästen organisierte. In der Folge wurde das Fahrzeug eines Gastes beschädigt.
Auch wenn nicht mehr feststellbar war, wer den Schaden verursacht hat, ist der Gastwirt zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet.

LG Frankfurt/Main, 22.4.1996 – Az: 2/24 S 254/95