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4 Sterne ReisebusEs
ist wettbewerbswidrig, einen Bus mit der "4-Sterne-Kennzeichnung" zu versehen,
wenn die Prüfung der Gütergemeinschaft Buskomfort e. V. nicht
erfolgreich durchlaufen wurde. Eine TÜV-Überprüfung rechtfertigt die Verwendung der Kennzeichnung nicht. Sie benötigen einen AnwaltOnline Direkt Zugang im Bereich Reiserecht. Sie haben noch keinen Zugang? Jetzt kostenlos anmelden und sofort weiterlesen! |