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Discounfall als allgemeines LebensrisikoIm
vorliegenden Fall stürzte eine Urlauberin auf den Weg zur Tanzfläche
der Hoteldiskothek die Treppe hinunter. Die beiden ersten Stufen waren
im Gegensatz zu zwei weiteren ausgeleuchtet. Die Urlauberin klagte daher
auf Minderung des Reisepreises nebst Schmerzensgeld. Nach Ansicht des Gerichts hätte die Urlauberin in der Türkei jedoch Sie benötigen einen AnwaltOnline Direkt Zugang im Bereich Reiserecht. Sie haben noch keinen Zugang? Jetzt kostenlos anmelden und sofort weiterlesen! |