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Rundflug – Wer haftet bei Unfall?Werden
Rundflüge veranstaltet, jedoch nicht gewerblich sondern als „Privatflug“
durchgeführt, so ist der Veranstalter verpflichtet, die Teilnehmer
auf diesen Umstand und auf die Tatsache, daß keine Insassenunfallversicherung
abgeschlossen wurde, hinzuweisen. Andernfalls haftet der Veranstalter im
Falle eines Unfalls uneingeschränkt persönlich.
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