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Rundflug – Wer haftet bei Unfall?

Werden Rundflüge veranstaltet, jedoch nicht gewerblich sondern als „Privatflug“ durchgeführt, so ist der Veranstalter verpflichtet, die Teilnehmer auf diesen Umstand und auf die Tatsache, daß keine Insassenunfallversicherung abgeschlossen wurde, hinzuweisen. Andernfalls haftet der Veranstalter im Falle eines Unfalls uneingeschränkt persönlich.

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